Fördermöglichkeiten/Erwerb von Bildungspunkten für Teilnehmer an Seminaren der Bildungsstätte Gartenbau
Die hessische Landesregierung unterstützt kleine Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, ihre Attraktivität als Ausbildungsbetriebe zu steigern. Unternehmen sowie Organisationen ohne Erwerbscharakter mit weniger als 50 Beschäftigten, die ihren Hauptsitz in Hessen haben, können hier eine Bezuschussung bis zu 50% bis max. 2000,- € erhalten. Mehr dazu unter:
www.esf-hessen.de/esf-hessen/foerderprogramme/kmu
Teilnehmer an bundeszentralen Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner werden finanziell teils vom Bundeslandwirtschaftsministerium, teils vom Bundesfamilienministerium gefördert. Dies spiegelt sich in reduzierten Übernachtungs- und Verpflegungsgebühren sowie Zuschüssen zu den Reisekosten nieder. Im Einzelfall können auch Bildungsprogramme für Berufsschulklassen und studentische Gruppen bezuschusst werden.
Die Stiftung fördert die Teilnahme an Lehrgängen, Praktika und Projekten, die der vorherigen Genehmigung durch die Stiftung bedürfen.
www.stiftung-begabtenfoerderung-agrar.de
Die Bildungsstätte ist bei der Hessischen und Saarländischen Architektenkammer sowie beim Hessischen Kultusministerium akkreditiert und vergibt für diverse Veranstaltungen sogenannte „Bildungspunkte“.
Die Bildungsstätte akzeptiert den Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalen (www.arbeit.nrw.de) und den Hessischen Qualifizierungsscheck:
www.qualifizierungsschecks.de
Sie müssen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Hier werden in der Regel 50 % der Seminargebühren erstattet, für Unterkunft und Verpflegung gibt es in der Regel keine Zuschüsse. Nur beim Land Nordrhein-Westfalen werden zusätzlich noch 50% der Verpflegung übernommen. (Änderungen vorbehalten)
Die Bildungsstätte akzeptiert den Prämiengutschein vom Bundesministerium für Bildung & Forschung zur Erhöhung der Bildungsbereitschaft für Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 Euro (für Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (für gemeinsam Veranlagte), wenn er rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung eingereicht wird. Er ermöglicht die Ermäßigung von Seminar- oder Prüfungsgebühren um max. 50 %, höchstens jedoch 500 Euro.
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